Versicherung
§833 BGB Absatz 1 Satz 1 besagt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”
Als Mitglied eines im Deutschen Imkerbund e. V. organisierten Landesverbandes genießt man als Imker den Schutz der Imker-Global-Versicherung. Im Rahmen dieser Versicherung werden Schäden abgedeckt, die einem Imker widerfahren können. Sie umfasst die Haftpflichtversicherung und eine Sachversicherung für Völker, Beuten und Ernte.
Ebenso genießen sie als Mitglieder des LVSI e.V. den Versicherungsschutz über die Imker-Rechtsschutzversicherung und der Imker-Unfall-Versicherung.